Diese Werbung ist übrigens aus dem Jahr 1971. Damals galt keine gesetzliche Promillegrenze in der Bundesrepublik Deutschland, lediglich ein Wert von 1,5 Promille, der in einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1953 zum Richterrecht wurde und eine pauschale Verfolgung als Ordnungswidrigkeit ermöglichte.
Dementsprechend viel wurde in den Sechziger Jahren gestorben, als die totale Automobilmachung in der Bundesrepublik losging, oder besser gesagt: Fahrt aufnahm. Unter großen Opfern Fahrt aufnahm. (Das lag aber auch am damaligen Sicherheitsstandard: Keine Sicherheitsgurte, keine Kopfstützen. Da fliegt der Kopf erst nach vorn aufs Lenkrad und dann gleich wieder in den Sitz zurück, wo nichts dem Impuls des Kopfes entgegengesetzt wird. „Knack“ sagt es, doch der Fahrer hört es nicht mehr, weil es statt einer schweren Gehirnerschütterung einen Genickbruch gibt. Immerhin wird er am nächsten Tag keinen Kater haben und kann sich auch die Alka Seltzer gegen den Schädel sparen.)
Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 14. Juni 1973 unter Federführung des Kabinetts Brandt II das Gesetz mit der 0,8-Promille-Grenze, die Anfang der Nuller Jahre auf 0,5 Promille gesenkt wurde. Der damalige, heute zu Unrecht ziemlich unbekannte Verkehrsminister Lauritz Lauritzen musste dabei, wie auch bei der Einführung eines Tempolimits von 100 km/h auf Landstraßen, gegen erhebliche, von der Bildzeitung gern und mit persönlichen Angriffen gegen Lauritzen verstärkte Widerstände durch den ADAC vorgehen.
Das Motto der ADAC-Bildzeitungs-Kampagne lautete übrigens: „Freie Fahrt für freie Bürger“.
Das von Lauritz Lauritzen auf dem Hintergrund der ersten Ölkrise ebenfalls eingeführte Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen wurde im März 1974 wieder aufgehoben. Seitdem ist die Bundesrepublik Deutschland nach meinem Kenntnisstand wieder das einzige Land der Welt, auf dessen Autobahnen kein Tempolimit gilt. Prost!