Zum Aufstellen eines „Verboten!“-Schildes reicht es in Deutschland immer. Eine entgegenkommendes Angebot wie Bon-Halter, Hundetoiletten, unfallentschärfende Verkehrsplanung/-führung o.ä. dafür reicht es selten bis nie.
In Deutschland muss es eben immer erst öffentliche Tote geben bis was passiert und dann leider nur behördlich genehmigter, sinnloser Aktionismus.
Zum Aufstellen eines „Verboten!“-Schildes reicht es in Deutschland immer. Eine entgegenkommendes Angebot wie Bon-Halter, Hundetoiletten, unfallentschärfende Verkehrsplanung/-führung o.ä. dafür reicht es selten bis nie.
In Deutschland muss es eben immer erst öffentliche Tote geben bis was passiert und dann leider nur behördlich genehmigter, sinnloser Aktionismus.