Ich will mal hoffen, dass jetzt auch der letzte Jurist bei dieser Staatsanwaltschaft dazu imstande ist, einen Fernsprechapparat zur Ermöglichung des fernmündlichen Informations- und Gedankenaustausches ohne Hilfestellung durch zur Seite gestellte Hilfestellungsgebende bedienen zu können. Das moderne dial-by-number-Verfahren ist doch viel komplizierter, als mancher juristische Laie so denken möchte.