Die „besondere Berücksichtigung“ des deutschen Gesetzes für Spielautomaten sah im Jahr 1967 übrigens folgendermaßen aus:
- Verlangsamung der Spieldauer von rd. 2½ Sekunden auf 15 Sekunden durch Verwenden eines Ventilators mit mehr Luftwiderstand im Timer.
- Reduktion der Auszahlquote von rd. 92% auf rd. 65%, damit auch keine Freude beim Gewinnen aufkommt.
- Keine Gewinne über 1,- DM.
Das wird auch für minderbegabte Ingenieure kein so großes Problem dargestellt haben. Leider hat das deutsche Gesetz für Spielautomaten kein Höchstgewicht für den Kasten vorgeschrieben, sonst wäre der Groschenfresser vielleicht etwas leichter geworden. Die Zweitverwertung ausgemusterter US-amerikanischer Slotmachines fand ein schnelles Ende, als die Spielsysteme deutscher Geräte komplexer wurden. Es gab zwar noch Versuche, Sonderspielserien in reiner Mechanik zu implementieren, etwa beim Redo von Roberson, aber der Aufwand für einen solchen Umbau ist signifikant höher, so dass sich in der Folgezeit die elektromechanische Bauweise vollständig durchsetzte.